Allgemeine Mietbedingungen


1 Vertragspartner und Vertragsdauer

1.a Vertragspartner:

Der Vermieter:

Radsalon Mallorca S.L.
CEO Thomas Britz
Avenida Albufera 25
07458 Playa de Muro

UID: ESB57789513

und der Mieter

Die im Mietformular benannten Fahrräder/eBikes so wie sonstiges Zubehör werden für die Dauer des im Vertrag genannten Zeitraums dem Mieter in gebrauchstauglichem Zustand zur Verfügung gestellt. Der Mieter zahlt bei Abschluss des Vertrages, den Mietpreis im Voraus. Die Bezahlung erfolgt per Kreditkarte (Visa-, Mastercard, American Express) oder per PayPal. Gültig sind die Preise der bei Anmietung gültigen Preisliste.

1.b Vertragsdauer und Haftung bei Verzug der Vertragsdauer
Das Mietverhältnis wird über den in der Buchung bzw. im Mietvertrag angegeben Zeitraum gemietet. Der Tag der Annahme und Abgabe gelten jeweils als voller Miettag. Fallen Annahme und Abgabe auf einen Tag wird dieser nur einfach berechnet. Bei einer verspäteten Rückgabe, findet keine automatische Verlängerung des Mietvertrages statt. Gibt der Mieter die Mietsache nicht bis Ablauf der vereinbarten Mietdauer an den Vermieter zurück, kommt der Mieter in Verzug. Die Verzugskosten ergeben sich aus der gültigen Preisliste und betragen mindestens eine Tagesmiete.

1.c Übergabe und Rückgabe vor Ablauf des vereinbarten Mietzeitraums
Der Mieter hat die Mietsache bei Übergabe eingehend zu überprüfen. Auf Wunsch des Mieters wird ein Übergabeprotokoll und ein Bild von dem Mietgegenstand erstellt, welche Vertragsgegenstand werden. Die Übergabe erfolgt nur
gegen Unterschrift des Mieters und Vorlage eines Personalausweises. Bei Rückgabe einer Mietsache vor dem vertraglich vereinbarten Ende der Mietdauer, hat der Mieter keinen Anspruch auf Rückerstattung des Differenzbetrages.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund ist hiervon nicht betroffen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn der Kündigende unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen und unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann. Schlechtes Wetter, persönliches Befindlichkeiten, Krankheit oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen sind kein Grund zur außerordentlichen Kündigung.

1.d Preise und Definition der Begriffe Tagestarif, Tagestarif plus, Wochentarif und Tarif Week+X
Wird eine Mietsache für einen Tag gemietet, so findet der „Tagestarif“ Anwendung. Für 2–4 Tage findet der „Tagestarif 2-4“ Anwendung. Für 5–7 Tage wird der „Tagestarif 5-7“ berechnet. Ab dem 8. Tag gelten die Preise der Kategorie „Wochentarif+X Tage“. Wird eine Radmiete an einem beliebigen Tag angetreten oder beendet, so wird dieser Tag als voller Tag berechnet.

 Tagestarif Tagestraif 2-4 Tagestarif 5-7 Wochentarif +X Tage
Radtyp 1 Tag 2-4 Tage 5-7 Tage 8 Tage
relaxed 35€ pro Tag  30€ pro Tag  25€ pro Tag  23€ pro Tag
sportiv 39€ pro Tag  35€ pro Tag  30€ pro Tag  27€ pro Tag
mountain 45€ pro Tag  40€ pro Tag  37€ pro Tag  35€ pro Tag
race 49€ pro Tag  45€ pro Tag  40€ pro Tag  38€ pro Tag


Die Preise sind Bruttopreise inkl. 21% MwSt.


2 Gebrauch der Mietsache, Anzeige von Schäden und weitere Pflichten, Rückgabe der Mietsache

2.a Gebrauch der Mietsache und unerlaubte Nutzung
Das Fahrrad/eBike und die sonstigen Mietsachen werden in fachgerechtem und gebrauchstauglichem Zustand vom Vermieter zur Verfügung gestellt. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsachen zweckgemäß und schonend zu gebrauchen sowie die Straßenverkehrsregeln zu beachten. Der Mietgegenstand darf ohne schriftliche Einwilligung des Vermieters nicht zu Testzwecken, im gewerblichen Verkehr, für eine Fahrt ins Ausland oder zu rechtswidrigen Zwecken verwendet werden.
Das Tragen eines zum Nutzungszweck zugelassenen Helmes ist Pflicht. Die Beförderung von Mitfahrern, anderen Lebewesen, so wie der Transport von sonstigen Gegenständen ist nicht zulässig und nicht gestattet. Umbauten, Anbauten und sonstige Eingriffe in die Mietsache sind nicht zulässig. Die Nutzung der Mietsache unter Alkoholeinfluss und Drogen ist nicht gestattet. Die Mietsache darf nur von dem Mieter gefahren werden. Eine Untervermietung ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Vermieters nicht zulässig.

2.b Pflicht zum Anzeigen von Schäden
Die Anzeige von Schäden, Unfall oder Diebstahl kann durch den Mieter telefonisch unter dieser Telefonnummer ( +49 6842 / 94 65 33 ) an den Vermieter erfolgen. Alle Arten von Schäden, ob verschuldet oder unverschuldet, muss der Mieter dem Vermieter unverzüglich und unaufgefordert anzeigen. Führt ein Schaden dazu, dass die Mietsache nicht mehr gebrauchstauglich ist, stellt der Vermieter dem Mieter eine gleichwertige Mietsache zur Verfügung, sofern die Kapazitäten des Vermieters dies zulassen.

2.c Austausch der Mietsache
Bei Übergabe der Mietsache überprüft der Mieter den Zustand auf Gebrauchstauglichkeit. Wird hierbei ein Mangel festgestellt, welcher die Mietsache in einen nicht gebrauchstauglichen Zustand versetzt, wird die Mietsache kostenlos gegen einen funktionsfähigen, gleichwertigen Ersatz getauscht. Ein Wechsel in eine andere Kategorie kann nur durchgeführt werden, sofern die Kapazitäten des Vermieters dies zulassen. Der Mieter bucht bei Abschluss des Vertrages verbindlich die von ihm gewählte Rahmengröße. Ein Wechsel auf eine andere Rahmengröße kann nur durchgeführt werden, sofern die Kapazitäten des Vermieters dies zulassen. Bei beiden Fällen besteht kein Anspruch auf einen Austausch. Findet ein Austausch aus einem anderen Grund statt, so sind die Preise der jeweiligen Preiskategorie gültig.

2.d Meldepflicht bei Diebstahl und Unfall
Bei Beteiligung an einem Verkehrsunfall mit der Mietsache, oder bei Diebstahl hat der Mieter unverzüglich die örtliche Polizei zu verständigen, der Vermieter ist unverzüglich zu unterrichten. Bei Zuwiderhandlung haftet der Mieter für alle aus der Verletzung dieser Obliegenheit entstandene Schäden. Der Vermieter stellt dem Mieter eine gleichwertige Mietsache zur Verfügung, sofern die Kapazitäten des Vermieters dies zulassen. Bei einem Unfall hat der Mieter dem Vermieter eine ausführliche, schriftliche Darstellung des Unfallverlaufs unter Vorlage eine Skizze vorzulegen. Die Darstellung muss insbesondere Namen und Anschrift aller beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der etwaig beteiligten Fahrzeuge enthalten.

Der Vermieter wird von dem Mieter von sämtlichen Buß- und Verwarngeldern, Gebühren und sonstigen Kosten freigestellt, die aufgrund der vorgenannten Verstöße erhoben werden.

2.e Rückgabe
Nach Beendigung des Mietverhältnisses ist der Mieter verpflichtet, die Mietsache in dem ursprünglichen Zustand zurück zu geben. Der Ladezustand des Akkus darf davon abweichen. Die Rückgabe des Mietgegenstandes erfolgt bei der Mietstation, die die Mietsache ausgegeben hat. Die Öffnungszeiten der Mietstation sind maßgeblich für den spätesten Zeitpunkt der Rückgabe. Die Endreinigung ist im Mietpreis inbegriffen. Eine Rückgabe an einer anderen Radstation ist nur mit vorhergehender Absprache und schriftlicher Bestätigung auf dem Mietvertrag möglich. In diesem Fall ist der Vermieter berechtigt, eine zusätzliche Gebühr von EUR 59,- inkl. USt. zu erheben. Zur Rückgabe der Mietsache ist die Vertragskopie des Mieters mitzubringen.

3 Haftung des Vermieters für Schäden
3.a Haftungsumfang des Vermieters

Schadensersatzansprüche des Mieters sind ausgeschlossen, soweit sich aus den nachfolgenden Gründen nicht etwas anderes ergibt. Dies gilt auch für den Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Vermieters, falls der Mieter gegen diese Ansprüche auf Schadensersatz erhebt.

Ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Mieters wegen Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder wesentlicher Vertragspflichten, welche zur Erreichung des Vertragszieles notwendigerweise erfüllt werden müssen. Ebenso gilt dies nicht für Schadensersatzansprüche nach grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung des Vermieters oder seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen.

Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung des Vermieters auf den nach der Art der Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen des gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen.

3.b Haftungsausschluss bei unerlaubter Nutzung und Haftungsbeschränkung

Im Falle unbefugter und/oder unerlaubter Benutzung der Mietsache gemäß Ziffer 2.a, entfällt eine Haftung des Vermieters.

Die Haftungsbeschränkungen gelten für nutzlos gewordene Aufwendungen des Mieters, die durch den Ausfall der Mietleistung entstanden sind. Der Mieter stellt den Vermieter schon jetzt von der Haftung gegenüber Dritten frei, die dadurch entsteht, dass der Mieter schuldhaft eine Pflicht aus diesem Vertrag verletzt hat.

Aussagen und Erläuterungen zu den Leistungen des Vermieters verstehen sich ausschließlich als Beschreibung der Beschaffenheit und nicht als Garantie oder Zusicherung einer Eigenschaft. Aussagen zum Leistungsgegenstand stellen nur dann Garantien oder Zusicherungen im Rechtssinne dar, wenn diese schriftlich erfolgen und ausdrücklich und wörtlich als „Garantie“ oder „Zusicherung“ gekennzeichnet sind.

Die Haftung des Vermieters bei vertraglichen Ansprüchen ist auf den Mietpreis beschränkt, wenn

aa) der Anspruch bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden oder der beförderten Personen, die nicht auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters selbst oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters beruht,
bb) der Anspruch bei sonstigen Schäden nicht auf einer grobfahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters selbst oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Anbieters beruht.

4 Haftung des Mieters für Schäden und Verlust
4.a Allgemeine Haftung des Mieters

Der Mieter haftet für Beschädigungen die während der Mietzeit entstanden sind. Der Mieter haftet bei Verlust und Verletzungen sonstiger vertraglicher Obliegenheiten. Kommt es zu konkreten Mietausfällen durch eine längere Reparatur, infolge eines durch den Mieter verursachten Schadens an der Mietsache, haftet der Mieter für jeden Reparaturtag bis zur Höhe einer Tagesmiete. Bei Beschädigungen haftet der Mieter insbesondere für Reparaturkosten und Ersatzteile. Im Falle einer Zerstörung der Mietsache bemisst sich die Haftung nach dem aktuellen Preis für die entsprechende Mietsache gemäß den empfohlenen Verkaufspreisen des Herstellers unter Berücksichtigung des Abnutzungsgrades. Der vom Mieter geleistete Mietzins wird diesem Preis in Abzug gebracht. Weitergehende Schäden bleiben unberührt.

4.b Haftung bei Diebstahl

Bei Diebstahl oder einem anderweitigen Verlust der Mietsache haftet der Mieter gegenüber dem Vermieter. In diesem Falle bemisst sich die Haftung nach dem aktuellen Preis für die Mietsache gemäß den empfohlenen Verkaufspreisen des Herstellers unter Berücksichtigung des Abnutzungsgrades, mindestens jedoch nach dem folgenden Betrag:

Kategorie „Relaxed“ 2000,00€
Kategorie „Sportiv“ 2500,00€
Kategorie „Mountain“ 3000,00€
Kategorie „Race“ 3500€


4.c Erstattung der Haftungssumme bei Fund

Wird die Mietsache nach einem Diebstahl innerhalb von sechs Monaten wieder aufgefunden, wird der Vermieter dem Mieter den aktuellen Zeitwert des Mietgegenstandes bis zur Höhe der Haftungssumme erstatten.

4.d Versicherungsschutz
Jedes vom Vermieter vermietete Rad ist versichert gegen Unfallschäden, Fall oder Sturzschäden, Feuchtigkeitsschäden (nur Regenwasser), Elektronikschäden, Akkuschäden, Verschleiß, Gebrauchsspuren. Dieser Versicherungsschutz tritt jedoch nicht in Kraft, wenn der Unfall durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln von Seiten des Mieters verursacht wurde. Im Falle unbefugter und/oder unerlaubter Nutzung der Mietsache gemäß Ziffer 2.a, entfällt der Versicherungsschutz ebenfalls. Der Versicherungsschutz bezieht sich lediglich auf das vom Mieter gemietete Rad/eBike, nicht auf Unfallgegner.

4.e Kaution
Bei Radübernahme kann eine Kaution in Höhe von 2500€ vom Vermieter verlangt werden, eine Einbehaltung bzw. Abbuchung findet nur bei einer Nichtrückgabe statt. Dieser Betrag wird bei Rückgabe des Mietgegenstands und der vollständigen Ausrüstung zurückerstattet. (Definition Ausrüstung: Bedieneinheit, Schlüssel, Ladegerät inkl. Netzkabel, Akku). Voraussetzung für das Erstatten der Kaution nach Beendigung des Mietverhältnisses gemäß Mietvertrag ist, dass die Mietsache in dem selben Zustand zurück gegeben wird, in dem sie übergeben wurde. Die Endreinigung ist im Mietpreis inbegriffen.

4. f Stornierungsbedingungen
Mieter können zu den folgenden Bedingungen von Ihrer Buchung zurücktreten:
Kostenlose Stornierung bis 00:00 Uhr am Vortag der Buchung.
Maßgebend für die Annullierungskosten ist das Eingangsdatum und die Eingangs-Uhrzeit der Annullierung.
Die Annullierung kann entweder selbst über das jeweilige Kundenkonto vorgenommen werden oder durch Textform an die eMail-Adresse: welcome@ebike-mallorca.com erfolgen.
Maßgebend für die Annullierungskosten ist das Eingangsdatum und die Uhrzeit der Annullierung.

5 Allgemeine Bestimmungen und anwendbares Recht
5.a Schriftform, Vollständigkeit und salvatorische Klausel

Dieser Vertrag unterliegt der Schriftform. Änderungen und/oder Ergänzungen unterliegen ebenfalls der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Teile und Bestimmungen dieser Allgemeinen Mietbedingungen berührt deren Gültigkeit nicht.

5.b Aufrechnung
Aufrechnungen gegenüber Forderungen des Vermieters sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Mieters zulässig.

5.c Rechtswahl und Gerichtsstand
Die Bestimmungen dieses Vertrages richten sich nach spanischem Recht. Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder über diesen Vertrag ist Palma de Mallorca.